Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen.
Sie sind hinsichtlich Preis und Mengen freibleibend. Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für Abänderungen von Angeboten und Aufträgen.

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners den Vorrang und sind für das Vertragsverhältnis in jedem Falls verbindlich. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich in gesonderter Urkunde bestätigt worden sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für uns unverbindlich, soweit sie unseren Bedingungen widersprechen und/oder gesetzliche Bestimmungen zu unserem Nachteil ändern. Auch vor Vertragsabschluss liegen unseren zum Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vorgenommenen Handlungen ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Es gilt deutsches Recht.

2. Lieferung
Aufträge werden möglichst schnell und sorgfältig erledigt.
Angegebene Lieferzeiten gelten jedoch stets nur annähernd. Vereinbarte Liefertermine gelten nicht als Fixtermine, auch wenn sie kalender- mäßig bestimmt sind.

Rücktritt ist nur möglich, wenn nach Verzugseintritt eine unter Berücksichtigung aller speziellen Umstände angemessene Nachfrist durch eingeschriebenen Brief gesetzt und nicht eingehalten worden ist.

Verzögerungen, die auf verspätete Leistung von Materiallieferanten oder sonstigen Dritten zurückgehen, berechtigen nicht zum Rücktritt, sondern führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verzug sind ausgeschlossen.

3. Preise
Die Preise verstehen sich ab Herstellungswerk. Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eintretende Verteuerungen weiterzuberechnen.

4. Versand
Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Art der Verpackung bleibt und uns überlassen. Wünscht der Vertragspartner eine Transportversicherung, so ist dies mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin bei uns eingehend schriftlich mitzuteilen.

5. Zahlung
Der Versandtag gilt als Rechnungstag. Zahlungen haben binnen 10 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tage netto zu erfolgen. Wir die 30-Tage-Frist nicht eingehalten, so kommt der Vertrags-partner ohne Mahnung in Verzug und ist verpflichtet, Zinsen in Höhe von 4,5% der über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz ohne Schadensnachweis auf die geschuldete Summe zu zahlen.

Wechsel werden nur unter den üblichen Voraussetzungen angenommen, wenn, nur für uns spesenfrei und ohne Skontoabzug. Schecks dürfen weder vor noch nach Ablauf der Vorlegungsfrist widerrufen werden. Ein trotzdem erfolgter Widerruf gilt als nicht erklärt. Skontoabzüge werden nur anerkannt, wenn keine älteren Rechnungen unbeglichen sind. Zahlungen werden stets auf die ältesten offenen Forderungen verbucht.

Die Aufrechnung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen und die Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten, insbesondere die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Verändert sich die Vermögenslage des Vertragspartners oder erreichen uns nach Vertragsabschluss zuverlässige Informationen über eine Verschlechterung der Vermögenslage des Vertragspartners, so sind wir berechtigt, Vorkasse zu beanspruchen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht Sicherheit geleistet wird.

Bei Zahlungsrückstand des Vertragspartners sind wir in jedem Falle berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, sofern nicht vorher Sicherheit geleistet wird, und - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - Herausgabe unseres Eigentums zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem gegenseitigem Geschäftsverkehr, auch der künftig fällig werdenden, das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Die zu unseren Gunsten unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

Zugriffe Dritter auf die für uns unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind uns unverzüglich fernmündlich zu melden. Die etwaige Be- und Verarbeitung erfolgt für uns, solange unser Eigentumsvorbehalt besteht. An den durch Verarbeitung entstehenden Sachen steht uns das Eigentum oder Miteigentum mindestens im Rechnungswert zu. Der Vertragspartner darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern.

Die durch Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gehen mit allen Sicherheiten auf uns über und gelten als an uns abgetreten. Dasselbe gilt, soweit das vorbehaltene Eigentum vor oder bei der Weiterveräußerung durch gesetzliche Bestimmungen untergeht. Erfolgt die Weiterveräußerung nach Verarbeitung, so gilt die Abtretung als in der Höhe vollzogen, die dem Wert unserer Rechnung entspricht.
Eine Vereinbarung im Einzelfalle bedarf es nicht. Bei Zahlungseinstellung darf über die Ware nicht mehr verfügt werden.

7. Gewährleistungsrechte
Mängelrügen gelten nur als erhoben, wenn sie gemäß § 377 HGB unverzüglich und in einer, andere Mitteilungen nicht enthaltenden Urkunde geltend gemacht worden sind. Geringfügige Abweichungen von Qualität, Menge und Ausführung bilden keinen Grund zur Beanstandung.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als genehmigt. Wir haften nur für von uns selbst verschuldete Mängel. Mangelhafte Warenlieferung unserer Vorlieferanten berechtigt den Vertragspartner zu Gewährleistungsansprüchen uns gegenüber nur, wenn der Mangel der Vorlieferung offensichtlich oder auch für einen Nichtfachmann erkennbar war.

Gewährleistungsansprüche sind unter Ausschluss weitergehender Ansprüche auf die Nachbesserung, die Lieferung einwandfreier Ware oder die Minderung jeweils nach unserer Wahl beschränkt. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

8. Abrufware
Der Preis für auf Abruf bestellte Ware wird längstens 6 Monate nach Bestellung fällig. Unabhängig davon, ob die Ware abgerufen worden ist oder nicht, sind wir berechtigt, die Ware nach Ablauf von 6 Monaten auf Kosten des Vertragspartners diesem zuzusenden oder auszulagern. Verbleibt die Ware bei uns, so sind wir in jedem Fall berechtigt, angemessene Kosten für die Lagerung der Ware zu berechnen. Reklamationen an Abrufware, die länger als 3 Monate gelagert haben, können nicht anerkannt werden. Die Ware lagert auf Risiko des Kunden.

9. Muster, Entwürfe, Urheberrechte
Verletzt eine nach Weisung des Vertragspartners ausgeführte Lieferung oder Leistung die Rechte Dritter, so ist der Vertragspartner verpflichtet, uns unverzüglich von den daraus entstehenden Verpflichtungen freizustellen und Sicherheit zu leisten.

Die von uns gelieferten Entwürfe, Muster und Unterlagen sind unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten weder überlassen noch sonst zugänglich gemacht werden; sie dürfen weder nachgeahmt noch vervielfältigt werden. Lithographien, Druck- oder Prägeplatten, Werkzeuge etc. bleiben unser Eigentum, auch wenn ihre Anfertigung besonders in Rechnung gestellt wird; sie verbleiben zur ausschließlichen Benutzung und Verfügung durch uns.

Muster, Entwürfe und Skizzen werden in jedem Falle berechnet, wenn sie 2 Monate nach Übersendung nicht wider bei uns eingegangen sind. Die Berechnung berechtigt jedoch nicht zur Nachahmung oder Benutzung derselben.

10. Vorbehalt
Fälle höherer Gewalt, Streiks und alle Ereignisse bei uns oder unserem Lieferanten, welche die Fabrikation und Auslieferung ohne unser Verschulden hemmen oder lahmlegen, befreien uns von unserer Lieferverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind in jedem Falle ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden.